Unser ANSPRUCH

 „Das Kunststück ist nicht, dass man mit dem Kopf durch die Wand rennt, sondern dass man mit den Augen die Tür findet.”

      (Georg von Siemens)

Ihr RECHT

05.08.11 10:41

Mit dem Fahrrad auf dem Bürgersteig …

... oder aber in der nicht für Radfahrer freigegebenen Fußgängerzone fahren kann schnell mit einem Bußgeld von bis zu 25 € enden. Das ist nicht nur teuer sondern auch mehr als nur ärgerlich.

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