Die erste Kontaktaufnahme zu uns ist für Sie selbstverständlich kostenlos und unverbindlich.

Unsere Honorare richten sich nach der Art des Mandates. Wenn wir nichts anderes vereinbaren, gilt - wie bei jedem anderen  Rechtsanwalt in Deutschland - das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Höhe einer Gebühr richtet sich nach dem Streit- oder Gegenstandswert und dem Umfang der Tätigkeit.

Erstberatung

Die Kosten einer Erstberatung hängen insbesondere von der Bedeutung der Angelegenheit und der Dauer der Beratung ab. Sie liegen in der Regel für Verbraucher zwischen 50,00 und 190,00 EUR zzgl. Umsatzsteuer.

Prozess- und Verfahrenskosten

RVG-Honorare vergüten die Arbeit des Prozessanwaltes in Zivilsachen und im Arbeitsrecht in der Regel angemessen. Wenn Ihr Mandat eine andere Tätigkeit verlangt, schlagen wir Ihnen ein Stunden- oder Pauschalhonorar vor. In gerichtlichen Auseinandersetzungen sind wir gesetzlich verpflichtet, mindestens die nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geschuldeten Gebühren abzurechnen.

Rechtsschutzversicherung

Bei Vorliegen einer Rechtsschutzversicherung rechnen wir im Regelfall nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab, welches eine Vergütung abhängig vom jeweiligen Gegenstandswert vorsieht. Die notwendige Korrespondenz mit ihrer Rechtsschutzversicherung und die Einholung von Kostendeckungszusagen übernehmen selbstverständlich wir für Sie.

Zeithonorar

Sofern Sie dies wünschen, werden wir gerne nach vorheriger Absprache auch auf Grundlage eines Zeithonorars für Sie tätig. Unsere Stundensätze liegen zwischen 150 Euro und 200 Euro zzgl. Umsatzsteuer. Natürlich erhalten Sie auf Wunsch eine monatliche Abrechnung mit einem detaillierten Nachweis unserer Tätigkeit.

Pauschalhonorar

In besonderen Fällen sind wir auch bereit, eine Pauschalierung der Honorierung anzubieten, um die für Sie entstehenden Kosten überschaubar zu halten.