Herr Dr. wenn ich bitten darf !!!

Aus aktuellem Anlass und im Hinblick auf die öffentlich gewordenen Plagiatsaffären um Doktorarbeiten von mehr oder minder prominenten Politikern, wird doch immer wieder von promovierten Akademikern der eindringliche Wunsch geäußert, sie mit vollen akademischen Doktorwürden anzusprechen, da diese angeblich ein untrennbarer Bestandteil ihres Namens seien.

Aus aktuellem Anlass und im Hinblick auf die öffentlich gewordenen Plagiatsaffären um Doktorarbeiten von mehr oder minder prominenten Politikern, wird doch immer wieder von promovierten Akademikern der eindringliche Wunsch geäußert, sie mit vollen akademischen Doktorwürden anzusprechen, da diese angeblich ein untrennbarer Bestandteil ihres Namens seien.

Gegenteiliges ist hier der Fall. Bei einem Doktortitel handelt es sich „bloß“ um einen akademischen Grad, welcher wie z.B. eine Berufsbezeichnung (z.B. Rechtsanwalt oder aber Schauspieler) nicht zum (bürgerlichen) Namen i.S. des § 12 BGB gehört.

Dies ergibt sich aus dem Hochschulrahmengesetz, denn mit der Verleihung wird ausschließlich eine wissenschaftliche Leistung gewürdigt, mit dem bürgerlichen Namen stehen diese akademischen Weihen aber in keinem Zusammenhang.

Hiergegen spricht auch nicht, dass akademisch erworbene Titel in Personaldokumenten eintragungsfähig sind. Die gesetzliche Regelung hierfür findet sich u.a. in § 4 I S. 2 Nr. 3 PaßG. Wäre der akademische Grad ein fester Namensbestandteil hätte es einer gesetzlichen Regelung für die Eintragung im Personalausweis gar nicht erst bedurft.

Von daher können Sie die Aufforderung Ihres promovierten Gegenübers getrost außer Acht lassen und den „Dr.“ in der Anrede weiter weglassen. Allerdings brechen Sie sich „keinen Zacken aus der Krone“ wenn Sie dem Wunsch einfach nachkommen. Zum einen dürfte es deeskalierend wirken und zum anderen wissen Sie es jetzt einfach besser ;-)

Hat dieser Artikel Ihr Interesse geweckt oder besteht Beratungsbedarf?  Für Rückfragen steht Ihnen die Rechtsanwaltskanzlei Jeroch selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.

© April 2011 www.jeroch.de

14.04.2011 13:11 Alter: 315 Tage

Freitag 05. August 2011
Mit dem Fahrrad auf dem Bürgersteig …

... oder aber in der nicht für Radfahrer freigegebenen Fußgängerzone fahren kann schnell mit einem Bußgeld von bis zu 25 € enden. Das ist nicht nur teuer sondern auch mehr als nur ärgerlich.[mehr]

Donnerstag 21. Juli 2011
Das war aber günstig …

… denkt so mancher und macht sich nach Erhalt des vielen Wechselgeldes schnell und mit einem schlechten Gewissen aus dem Staub in der Hoffnung das es keiner merken wird.[mehr]

Freitag 17. Juni 2011
Der Letzt zahlt (nicht) die Zeche

Wer kennt das nicht? Sommerzeit ist Biergartenzeit und vor allem die Zeit um sich mal wieder ausgiebig mit Freunden und guten oder weniger guten Bekannten auf ein oder auch zwei gut gekühlte Getränke zu treffen. [mehr]

Dienstag 29. März 2011
Reklamation ohne Kassenbon ?

Jeder kennt sicher den Aushang oder das Hinweisschild an der Kasse: Umtausch oder Reklamation nur gegen Vorlage des Kassenbons möglich. Was ist aber, wenn der Kassenbon verloren gegangen oder nicht mehr auffindbar ist? Viele Kunden sehen dann meist von einer Reklamation ab, da sie keine Chance sehen, die Ware umgetauscht oder ihr Geld zurück zu bekommen.[mehr]

Freitag 14. Januar 2011
Auch wenn der Schnee bereits geschmolzen ist …

… konnte ich auch diesen Winter immer und immer wieder beobachten, dass Autofahrer den Motor ihres Wagens bereits laufen ließen, während sie ihr Auto von Schnee und Eis befreien.[mehr]

Dienstag 23. November 2010
Mit einem handschriftlichem Testament ….

…. wäre das wohl nicht passiert. Aufopferungsvoll hat sich meine Mandantin in den vergangenen Jahren um ihren Vater gekümmert, ihr Bruder hingegen „verpasste“ sogar dessen Beerdigung. [mehr]

Freitag 22. Oktober 2010
Ich habe es mir anders überlegt …

… ist im Übrigen kein ausreichender Grund, um von einem zuvor geschlossenen Vertrag zurücktreten zu können. Wieder einmal nehme ich einen Anruf in meiner Kanzlei zum Anlass, mit einem weit verbreiteten Irrglauben aufzuräumen.[mehr]