Mit dem Fahrrad auf dem Bürgersteig …
... oder aber in der nicht für Radfahrer freigegebenen Fußgängerzone fahren kann schnell mit einem Bußgeld von bis zu 25 € enden. Das ist nicht nur teuer sondern auch mehr als nur ärgerlich.
... oder aber in der nicht für Radfahrer freigegebenen Fußgängerzone fahren kann schnell mit einem Bußgeld von bis zu 25 € enden. Das ist nicht nur teuer sondern auch mehr als nur ärgerlich.
Was aber tun wenn man keine Lust mehr hat seinen Drahtesel zu schieben und einem schon die Füße schmerzen?
Manch einer benutzt sein Fahrrad als Tretroller und wird dafür oftmals von Fußgängern mit dem (freundlich formulierten) Hinweis „ Das ist ein Bürgersteig / eine Fußgängerzone und hier dürfen Sie kein Fahrrad fahren!“ gemaßregelt.
Wer jetzt von seinem als Tretroller umfunktionierten Fahrrad „absteigt“ und ein schlechtes Gewissen hat, tut dies zu Unrecht.
Denn nach höchstrichterlicher Rechtsprechung gelten Radfahrer, die ihr Fahrrad als Tretroller nutzen, straßenverkehrsrechtlich weiterhin als Fußgänger und nicht als Fahrzeug im Sinne der Straßenverkehrsordnung (vgl. § 24 StVO).
Folglich darf mit einem als Roller umfunktionierten Fahrrad der Bürgersteig oder aber die Fußgängerzone befahren werden, vorausgesetzt es werden hierdurch keine anderen Fußgänger behindert oder gar gefährdet.
Das Fahrrad auf dem Gehweg oder in der Fußgängerzone als Tretroller nutzen zu dürfen rechtfertigt also keine Hochgeschwindigkeitsfahrt, angenehmer und schneller als schieben ist es aber allemal.
Hat dieser Artikel Ihr Interesse geweckt oder besteht Beratungsbedarf? Für Rückfragen steht Ihnen die Rechtsanwaltskanzlei Jeroch selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.
© August 2011 www.jeroch.de
Donnerstag 21. Juli 2011
Das war aber günstig …
… denkt so mancher und macht sich nach Erhalt des vielen Wechselgeldes schnell und mit einem schlechten Gewissen aus dem Staub in der Hoffnung das es keiner merken wird.[mehr]
Freitag 17. Juni 2011
Der Letzt zahlt (nicht) die Zeche
Wer kennt das nicht? Sommerzeit ist Biergartenzeit und vor allem die Zeit um sich mal wieder ausgiebig mit Freunden und guten oder weniger guten Bekannten auf ein oder auch zwei gut gekühlte Getränke zu treffen. [mehr]
Donnerstag 14. April 2011
Herr Dr. wenn ich bitten darf !!!
Aus aktuellem Anlass und im Hinblick auf die öffentlich gewordenen Plagiatsaffären um Doktorarbeiten von mehr oder minder prominenten Politikern, wird doch immer wieder von promovierten Akademikern der eindringliche Wunsch geäußert, sie mit vollen akademischen Doktorwürden anzusprechen, da diese angeblich ein untrennbarer Bestandteil ihres Namens seien.[mehr]
Dienstag 29. März 2011
Reklamation ohne Kassenbon ?
Jeder kennt sicher den Aushang oder das Hinweisschild an der Kasse: Umtausch oder Reklamation nur gegen Vorlage des Kassenbons möglich. Was ist aber, wenn der Kassenbon verloren gegangen oder nicht mehr auffindbar ist? Viele Kunden sehen dann meist von einer Reklamation ab, da sie keine Chance sehen, die Ware umgetauscht oder ihr Geld zurück zu bekommen.[mehr]
Freitag 14. Januar 2011
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Dienstag 23. November 2010
Mit einem handschriftlichem Testament ….
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Freitag 22. Oktober 2010
Ich habe es mir anders überlegt …
… ist im Übrigen kein ausreichender Grund, um von einem zuvor geschlossenen Vertrag zurücktreten zu können. Wieder einmal nehme ich einen Anruf in meiner Kanzlei zum Anlass, mit einem weit verbreiteten Irrglauben aufzuräumen.[mehr]
