Eltern haften gar nicht für Ihre Kinder

Jeder kennt dieses Schild am Bauzaun  auf dem zu lesen ist: „Eltern haften für Ihre Kinder“ auch wenn dies nicht der Wahrheit entspricht, scheint es doch nach wie vor viele Kinder und Eltern zu beeindrucken und seine Wirkung nicht zu verfehlen.

Entgegen dieser pauschalen Aussage am Baustellenzaun haftet jeder nur für sein eigenes Verhalten und nicht für das seiner Kinder oder gar seiner Eltern. Grundsätzlich müssen auch Kinder ab sieben Jahren für Schäden einstehen, die sie verursacht oder verschuldet haben. Ist das Kind jedoch noch keine sieben Jahre als, hat der Geschädigte in der Regel keinen Anspruch auf Schadensersatz, auch nicht ggü. den Eltern.

Aber Achtung, hieraus folgt jetzt kein Freibrief für Eltern, die ihre marodierenden Kinder unbeaufsichtigt und „bewaffnet“ mit Schlagwerkzeugen aller Art – vorzugsweise lange Äste – durch Haushaltswarenabteilungen großer Kaufhäuser ziehen lassen.

Für Eltern gilt hier die Aufsichtspflicht, die je nach Einzelfall entscheidet wie viel Aufsicht der jeweilige Sprössling bedarf. Jüngere Kinder müssen in der Regel durchweg beaufsichtigt werden, ältere Kinder hingegen brauchen oft nur belehrt zu werden, z.B. nicht auf der Baustelle zu spielen. Hier spielt die konkrete Einsichtsfähigkeit des Kindes eine große Rolle. Sind die Eltern dem nachgekommen, so scheidet eine Haftung gegen sie aus. Haben sie ihre Aufsichtspflicht hingegen verletzt, müssen sie für Schäden aufkommen, die ihr Sprössling angerichtet oder verursacht hat.

Für Eltern lohnt es sich daher in jedem Fall eine Haftpflichtversicherung abzuschließen um vor unliebsamen Überraschungen sicher zu sein, aber Achtung: Die Versicherung zahlt nur dann, wenn die Eltern Ihre Aufsichtspflicht ggü. ihrem Kinde verletzt haben. Sollten sie dieser aber nachgekommen sein und es kommt dennoch zu einem Schaden, hat der Geschädigte u.U. keinen Anspruch auf Schadensersatz, sollte das Kind noch keine 7 Jahre alt sein.

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