Mietvertrag trotz Nachmieter

NEIN, auch drei vom Mieter gestellte Nachmieter berechtigen diesen nicht, dass mit dem Vermieter auf unbestimmte Zeit geschlossene Mietverhältnis vorzeitig aufzukündigen.

Seit Jahren kämpfe ich – i.ü. erfolglos – gegen das sich hartnäckig haltende Gerücht „ Man müsse nur drei Nachmieter stellen um aus einem Mietvertrag vorzeitig entlassen zu werden“ an. Wer auch immer dieses Gerücht in die Welt gesetzt hat, irrt sich gewaltig.

Grundsätzlich können unbefristete Mietverträge für Wohnraum mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden, ohne dass hierfür überhaupt ein Nachmieter gestellt werden muß. Für Mietverträge, die vor dem 01.09.2001 geschossen wurden, kann aber nach wie vor eine andere Frist gelten.

Anders sieht es aber aus, wenn es sich um einen befristeten, also zeitlich bestimmten Mietvertrag z.B. über 2 oder 5 Jahre handelt. Diese Mietverträge können, anders als es die gesetzliche Regelung für zeitlich unbefristete Verträge vorsieht, nicht vorzeitig, weder vom Mieter noch vom Vermieter, gekündigt werden (Zahlungsverzug und grobe Mängel an der Mietsache mal ausgenommen).

Bei befristeten Mietverträgen macht es aber – vor allem für den Mieter Sinn – auf eine sog. Ersatzmieterklausel zu bestehen, die diesen berechtigt, bei Stellung eines Nachmieters vorzeitig aus dem Vertrag herauszukommen. Hierbei handelt es sich aber um einen vertraglichen Anspruch der zuvor mit dem Vermieter vereinbart werden muß, von Gesetzeswegen hat der Mieter hierauf keinen Anspruch und muß – wenn sich keine einvernehmliche Lösung mit dem Vermieter findet – in der von ihm gemieteten Wohnung verbleiben.

Zwar kann es hier Härtefälle (z.B. Drillingsnachwuchs in einer Zwei-Zimmer-Wohnung) geben, die den Mieter berechtigen, dass Vertragsverhältnis vorzeitig aufzukündigen, alleine drei Mietinteressenten dem Vermieter vorzustellen, reicht aber nicht um erfolgreich aus dem Mietvertrag entlassen zu werden.

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