Gemindert und gekündigt

Der BGH hat ganz aktuell entschieden, dass ein Vermieter seinen Mieter wegen einer irrtümlichen Mietminderung außerordentlich kündigen darf.

Was war passiert? Mieter und Vermieter hatten sich über die Ursache eines Mangels in der Wohnung gestritten, woraufhin der Mieter schließlich die Miete eigenständig minderte um den Vermieter so unter Druck zu setzen, den Mangel in der Wohnung zu beseitigen.

In der anschließenden gerichtlichen Auseinandersetzung stellte sich aber heraus, dass der Vermieter für den Mangel (im vorliegenden Fall Schimmel) nicht verantwortlich war. Da der Mieter infolge der Minderung mit zwei Monatsmieten im Rückstand geriet, erfolgte die vom Vermieter erklärte außerordentliche Kündigung zu recht befanden nun die Richter des BGH.

Auch wenn es die Wohnungseigentümer freut, halte ich die Entscheidung des BGH für äußerst bedenklich, da das gesetzlich manifestierte Recht zur Mietminderung förmlich durch die Hintertür aufgeweicht wurde. Die wenigsten Mieter sind in der Lage die Schadenursache richtig und vor allem sicher festzustellen. Erfahrungsgemäß wird gerade bei Schimmelbefall dem Mieter so gut wie immer ein fehlerhaftes Lüftungsverhalten unterstellt. Mieter haben nun nicht mehr die Möglichkeit, ihr Recht auf Mietminderung ohne Furcht vor einer Kündigung geltend zu machen.

Ich rate daher dringend von eigenständigen Mietminderungen ab, ohne zuvor einen Anwalt in der Sache konsultiert zu haben.

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