Die 17 Meter Klage

Um in den Genuss eines kostenfreien Schülertickets für ihr Kind zu kommen verklagt ein Ehepaar aus Ibbenbüren (bei Osnabrück) die Stadt.

Normalerweise übernimmt die Stadt die Kosten für ein Schülerticket, vorausgesetzt der Schulweg beträgt mindestens 2 Kilometer. Die Messung im vorliegenden Fall hat aber ergeben, dass der Schulweg nur (!!) 1983 Meter lang sein soll. Da 17 Meter fehlen werden den Eltern die Kosten für das Schülerticket von der Stadt nicht erstattet.

Hiergegen wenden sich nun die Eltern, die nach ihrer eigenen Messung auf 2008 Meter Schulweg kommen, was einen Erstattungsanspruch für das Schülerticket zur Folge hätte. Das Verwaltungsgericht Münster darf nun ran und muß entscheiden ob der Schulweg über oder unter 2000 Metern liegt.

Wie gerne würde ich den oder die Vorsitzende mit Maßband, Stift und Papier auf dem Gehweg rumkriechen sehen 😉

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