Nach dem Fest ist vor dem Umtausch

Wer kennt das nicht? Gut gemeint ist selten gut und was tun mit dem Spiel für die Xbox wenn doch im Kinderzimmer eine Playstation steht oder wenn der Wollpulli mit dem schicken Rentierstrickmuster leeeiiider eine Nummer zu groß ist?

Grundsätzlich und entgegen allen sich hartnäckig haltenden Gerüchten hat der Beschenkte (bzw. der „Weihnachtsmann“) keinen Anspruch ggü. dem Händler auf Umtausch der an sich mangelfreien Ware. Erfahrungsgemäß verhalten sich die Händler nach Weihnachten besonders kulant und nehmen die Ware zurück, ein Rechtsanspruch hierauf besteht aber grundsätzlich nicht.

Selbstverständlich ist der Umtausch / die Rückgabe der Ware auch ohne Kassenbon möglich, es muß aber der Nachweis erbracht werden, dass das Geschenk in genau diesem Laden erworben wurde; z.B. Kontoauszug bei EC-Kartenzahlung. Bei CDs und Software sollte insbesondere darauf geachtet werden, dass die Versiegelung nicht entfernt wurde.

Sollten die Geschenke aber über das Internet erworben worden sein, besteht – ab Lieferung und nicht etwa ab der festlichen Bescherung – ein generelles, 14tägiges Rückgaberecht ohne die Angabe von Gründen.

Sollte sich der Händler aber querstellen und eine Rücknahme der Ware verweigern, gibt es ja immer noch das amerikanische Auktionshaus. Aber Achtung, Lichtbilder und Artikelbeschreibungen sollten hier in der Regel selbst erstellt und nicht einfach übernommen werden, denn sonst kann es doch noch sehr teuer werden.

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