„Stimmungsaufheller“ können den Job kosten

Bekanntlich geht es auf Baustellen oft ruppiger zu als z.B. in einer Anwaltskanzlei; obwohl wer weiß 😉 Das Arbeitsgericht in Krefeld hat dem „Spaß“ aber nun Grenzen gesetzt und eine arbeitgeberseitige Kündigung für rechtens erklärt.

Der Kläger hatte sich einen ganz besonderen Scherz überlegt und einen Sylvesterböller  auf dem Dixi-Klo gezündet, während einer seiner Kollegen dort gerade in aller Ruhe verweilte. Leider ging der Spaß nicht ganz schmerzfrei für den betroffenen Kollegen aus und dieser erlitt erhebliche Verbrennungen, was der Arbeitgeber wiederum zum Anlass nahm, den Übeltäter fristlos zu kündigen.

Zu Recht meint nun das Arbeitsgericht Krefeld, denn es sei allgemein bekannt, dass Feuerwerkskörper gefährlich sind und zu schweren Verletzungen führen können. Der Aussage des Klägers, der Böller sei nur versehentlich in die Kabine geraten und der „Scherz“ an sich als „Stimmungsaufheller“ unter Kollegen üblich, ließ das Gericht nicht gelten.

Irgendwie erinnert mich das an meine Schulzeit ….

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