Zahlen ohne Behandlung ?

Nach einem Sturz und heftigen Beschwerden an der Hüfte bat mein Mandant – selbstredend nicht privat versichert – telefonisch um einen Behandlungstermin bei einem Orthophäden. Fünf Tage später (!!) sollte der konsultierte Arzt dann endlich Zeit für ihn haben. Wunderheilung hin oder her, über Nacht ließen die Schmerzen bereits nach und zwei Tagen später waren diese – wie auch die Erinnerung, einen Arzttermin vereinbart zu haben – vollständig verflogen.

Die Schmerzen kamen zwar nicht wieder, dafür aber die Erinnerung an den vergessenen Arzttermin in Form einer Rechnung des Orthopäden. Leider mußte ich meinen Mandanten dahingehend aufklären, dass der Arzt in der Tat einen Schadensersatzanspruch haben kann, sollte ihm durch den Ausfall des Termins ein Schaden, z.B. in Form von entgangenem Gewinn, entstanden sein.

Mit Spannung warte ich jetzt auf die angeforderte Schadenberechnung.

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