Verurteilungsbegleiter
Es wurde und wird ja immer noch viel über den „Hoeneßprozess“ berichtet, was sicher zum einen mit der Person und zum anderen mit der schier unfassbaren Summe von angeblich 27,2 Millionen Euro hinterzogener Steuern zusammenhängen mag.
Schon aus „beruflichen Gründen“ muß ich natürlich die mediale Berichterstattung zum Verfahren verfolgen und weiß, das hierbei große Abstriche zu machen sind. Denn auch wenn das „Fallbeil“ der Medien bereits gefallen ist, heißt das noch lange nicht, das der Angeklagte schuldig im Sinne der Anklage ist.
Dennoch, und das möchte ich an dieser Stelle sehr vorsichtig formulieren, werde ich aus der Verteidigungsstrategie meiner durchaus sehr namenhaften Kollegen in München nicht ganz schlau und hatte mir eigentlich eine Lehrstunde erhofft, die bis jetzt leider ausgeblieben ist.
Angeklagt wurde eine hinterzogene Millionensumme im einstelligen Bereich und dann im Zuge einer Einlassung auf 18 Millionen erhöht. OK, kann man so machen und juristisch gar nicht so falsch. Wenn jetzt aber – so wie es aktuell überall zu lesen ist – sogar 27,2 Millionen hinterzogener Steuern von der Verteidigung eingeräumt werden, erschließt sich für mich keine Strategie mehr.
An dieser Stelle sei aber nochmals betont, das keiner – außer die am Verfahren beteiligten Organe – das Verfahren rechtlich beurteilen kann.
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