Habe ich ein Recht darauf, dass mein Arbeitgeber E-Mails an mich während meines Urlaubs löscht ?

Die ständige Erreichbarkeit, u.a. per E-Mail und Handy in der Freizeit, ist einer der größten Stressfaktoren für Arbeitnehmer, welcher nachweislich psychischer Belastungen und Krankheiten fördert.

Das jetzt beim Autohersteller Daimler Arbeiter und Angestellte gleichsam die Möglichkeit haben, auf ihren Wunsch hin alle an sie gerichteten E-Mails während des Urlaubs automatisch löschen lassen, lässt sich aber nicht automatisch und generell auf alle Arbeitsverhältnisse übertragen.

Grundsätzlich besteht hier für Arbeitnehmer weiterhin die Pflicht, die Interessen Ihres Arbeitgebers zu wahren. Hierzu gehört auch, dass nach Dienstschluss eingehende E-Mails, Anrufe, SMS-Nachrichten nicht ungelesen oder während der Urlaubsabwesenheit einfach vernichtet werden dürfen. Wer nach seinem Urlaub keine E-Mails aufarbeiten will, muß sich zuvor um eine Vertretung kümmern, eine Bearbeitung der E-Mails während des Urlaubs kann vom Arbeitgeber aber nicht verlangt werden.

Beim Autobauer Daimler hingegen wurde der Anspruch auf Löschung während des Urlaubes in einer zwischen Betriebsrat und Daimler ausgehandelten Betriebsvereinbarung geschaffen, die aber nur betriebsintern gilt. Einen gesetzlichen Anspruch, seine E-Mails während der Urlaubsabwesenheit ungelesen zu löschen besteht aber nicht und wird sich auf lange Sicht – gerade in kleinen und mittelständigen Unternehmen – nicht verwirklichen können.

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