Nicht für den Blitzer ausgebildet? Egal!

Eine erstaunliche Entscheidung des Amtsgericht Potsdam, bestätigt durch das Brandenburgische Oberlandesgericht, erreichte mich da heute.

Unstreitig wurde in dem Bußgeldverfahren festgestellt, dass der Mitarbeiter der zuständigen Bußgeldbehörde keine Ausbildung hatte, um das Geschwindigkeitmessgerät zu bedienen. Selbst der Hinweis in der Bedienungsanleitung – das diese sich an zertifizierte Anwender richte – überzeugte das Gericht nicht, immerhin war der Mitarbeiter der Behörde mal dabei, als die Anlage gewartet wurde.

Na wenn das schon reicht, werde ich vielleicht doch noch Astronaut. Immerhin war ich ja mal in Cape Canaveral und habe mir Raketenmotoren und ein Space Shuttle angesehen.

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